Allgemeine Geschäftsbedingungen von softgarden

Die softgarden e-recruiting GmbH, Tauentzienstraße 14, 10789 Berlin (“Softgarden”) bietet ihren Kunden („Unternehmen“) verschiedene Leistungen rund um die elektronische Verwaltung und Abwicklung von Bewerbungen sowie die Erstellung, Vermittlung und Schaltung von Stellenanzeigen im Internet an.

Die Unternehmen haben die Möglichkeit, über das E-Recruiting System “softgarden”, das Softgarden unter der Domain https://app.softgarden.io/en (nachfolgend “Plattform”) betreibt, Stellenanzeigen zu schalten sowie Bewerbungen zu empfangen und zu verwalten. Zudem vermittelt Softgarden über die Plattform die Schaltung von Stellenanzeigen bei Drittanbietern. Für die Nutzung der Plattform und die Schaltung von Stellenanzeigen bei Drittanbietern gelten die nachfolgenden Bedingungen:

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Nutzungsbedingungen der softgarden e-recruiting GmbH für die Nutzung des E-Recruiting Systems “softgarden”

1. Geltungsbereich

1.1. Für das Vertragsverhältnis zwischen den Unternehmen und Softgarden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“).

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Unternehmen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Nutzung der Plattform ist nur Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gestattet.

1.3. Vertragsgegenstand ist die Zurverfügungstellung einer Plattform zum Recruiting neuer Mitarbeiter. Unternehmen können über die Plattform Stellenanzeigen erstellen, ein eigenes Jobportal betreiben und Bewerbungen verwalten (Ziffer 2). Softgarden bietet dem Unternehmen über die Plattform außerdem die Option an, Stellenanzeigen auf Plattformen von Drittanbietern zu veröffentlichen (Ziffer 3).

2. Nutzung der Plattform

2.1. Zur Inanspruchnahme der Plattform muss sich das Unternehmen auf der Plattform registrieren und ein Unternehmenskonto (im Folgenden „Account“) eröffnen. Die Eröffnung eines Accounts darf nur durch einen Bevollmächtigten oder vertretungsberechtigten Angestellten des Unternehmens erfolgen. Die erforderlichen Daten müssen wahrheitsgetreu angegeben und bei Änderungen unverzüglich aktualisiert werden, um eine reibungslose Nutzung sicher zu stellen. Im Anschluss an die Anmeldung übersendet Softgarden dem Unternehmen an die im Registrierungsprozess angegebene E-Mail eine Bestätigung seiner Registrierung per E-Mail zusammen mit diesen AGB. Diese Bestätigungs-E-Mail stellt zugleich die Annahme des Angebots des Unternehmens auf Abschluss eines Nutzungsvertrages dar und ein Nutzungsvertrag kommt zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.

2.2. Das Unternehmen ist für die Geheimhaltung der Anmeldedaten selbst verantwortlich. Es wird seinen Benutzernamen und das Passwort für den Zugang geheim halten, nicht weitergeben, keine Kenntnisnahme durch Unbefugte oder Dritte dulden oder ermöglichen und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit ergreifen und bei einem Missbrauch oder Verlust dieser Angaben oder einem entsprechenden Verdacht dies Softgarden per E-Mail unter der E-Mail-Adresse security@softgarden.de anzeigen.

2.3. Die im Namen des Unternehmens handelnde Person muss durch das Unternehmen bevollmächtigt oder vertretungsberechtigt sein. Softgarden ist berechtigt jederzeit nach eigenem Ermessen einen Nachweis der Berechtigung zu verlangen. Übermittelt die für das Unternehmen handelnde Person die angeforderten Nachweise der Berechtigung zum Anlegen eines Accounts und zum Einstellen von Stellenanzeigen auf der Plattform nicht innerhalb einer Frist von einer (1) Woche nach Erhalt der entsprechenden Aufforderung, kann Softgarden jederzeit den Account sperren.

2.4. Über die Plattform können Unternehmen Stellenanzeigen erstellen und diese auf einem für sie von der Plattform zur Verfügung gestellten Jobportal anzeigen. Bewerber können sich über dieses Jobportal über ausgeschriebene Stellen informieren und über ein Online Bewerbungsformular bei dem Unternehmen bewerben. Über die Plattform können Unternehmen eingegangene Bewerbungen bearbeiten (z.B. Zwischenbescheid, Einladung zum Interview, Angebot, Einstellung).

2.5. Das Unternehmen ist verpflichtet, beim Einstellen von Stellenanzeigen sowie Inhalten im Jobportal alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften zu beachten. Das Unternehmen darf insbesondere keine Daten oder Inhalte, wie beispielsweise Texte, Bilder, Grafiken und Links einstellen und/oder verbreiten, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen, die fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Das Unternehmen ist für die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte selbst verantwortlich. Softgarden überprüft die Angaben und Stellenanzeigen weder auf ihre Richtigkeit, noch auf Virenfreiheit oder auf virentechnische Verarbeitbarkeit hin.

2.6. Das Unternehmen hat die Möglichkeit, sein Profil selbst zu gestalten und beispielsweise ein Logo des Unternehmens einzustellen und ein Hintergrundbild zu integrieren. Das Unternehmen ist verpflichtet sicherzustellen, dass es berechtigt ist, das Logo und das Hintergrundbild öffentlich zugänglich zu machen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihr Logo, Hintergrundbild oder sonstige Dateien, die auf der Plattform hochgeladen werden, nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und/oder gegen Rechte Dritte verstoßen.

2.7. Es dürfen keine Dateien mit Gewaltdarstellungen, pornografischen, diskriminierenden, beleidigenden, verleumderischen oder sonstigen rechtswidrigen Inhalten oder Darstellungen hochgeladen und/oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Weiter ist es verboten, Bilddateien hochzuladen, auf denen ausschließlich oder teilweise fremde Firmen-, Marken oder sonstige Geschäftszeichen bzw. andere geschützte Zeichen dargestellt werden. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen dazu berechtigt ist, es also Inhaber der Rechte an den entsprechenden Logos, Werbefotos und sonstigen Inhalten ist oder der Rechteinhaber ihm die Verwendung gestattet hat.

2.8. Bilder oder Fotos von Personen, wie z.B. Angestellten dürfen nur dann auf der Plattform eingestellt werden, wenn das Einverständnis dieser Personen vorliegt.

2.9. Softgarden ist berechtigt, Logos, Bilder oder Dateien auch ohne Vorankündigung zu entfernen, wenn und soweit sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass durch die Veröffentlichung auf der Plattform gegen diese AGB, gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und/oder gegen Rechte Dritte verstoßen wird.

2.10. Die Plattform steht 24 Stunden am Tag und 365 Tage pro Jahr mit einer Verfügbarkeit von 99,8 % im Monatsmittel (nachfolgend „SLA“) zur Nutzung zur Verfügung („Systemlaufzeit“). Werden Wartungsarbeiten erforderlich und steht die Plattform deshalb nicht zur Verfügung, wird Softgarden die Unternehmen hierüber nach Möglichkeit rechtzeitig per E-Mail informieren. Ausfälle der Plattform aufgrund von Wartungsarbeiten werden nicht auf die SLAs angerechnet. Softgarden ist nicht für internet-/netzbedingte Ausfallzeiten und insbesondere nicht für Ausfallzeiten verantwortlich, in denen die Plattform aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Softgarden liegen (z.B. höhere Gewalt, u.a.), über das Internet nicht zu erreichen ist.

3. Vermittlung von Stellenanzeigen

3.1. Das Unternehmen kann über die Plattform Softgarden mit der Vermittlung von Stellenanzeigen bei Drittanbietern von Jobportalen/Jobbörsen („Drittanbieter“) beauftragen. Softgarden bietet hierzu auf der Plattform unter der Rubrik „Shop“ gegen gesonderte Vergütung an, einzelne Stellenanzeigen oder mehrerer Stellenanzeigen bei verschiedenen Drittanbietern im Paket („Anzeigenpaket“) für einen bestimmten Zeitraum zu veröffentlichen („Veröffentlichungszeitraum“).

3.2. Der Vertrag über die Veröffentlichung einzelner Stellenanzeigen oder eines Anzeigenpakets wird über den Shop auf der Plattform zu den dort genannten Konditionen abgeschlossen. Softgarden verpflichtet sich mit Abschluss des Vertrags, eine oder mehrere auf das Portal des jeweiligen Drittanbieters angepasste Stellenanzeige zu gestalten und innerhalb des Gültigkeitszeitraums (s. Ziff. 3.3) zu einem vom Unternehmen zu bestimmenden Zeitpunkt auf dem jeweiligen Portal das Drittanbieters zu veröffentlichen. Die konkrete Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot auf der Plattform.

3.3. Nach Abschluss des Vertrags kann das Unternehmen den Zeitpunkt der Veröffentlichung einzelner Stellenanzeigen bestimmen. Der Zeitpunkt zur Veröffentlichung der jeweiligen Stellenanzeige muss innerhalb des im Angebot von Softgarden bestimmten Gültigkeitszeitraums („Gültigkeitszeitraum“) liegen. Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums kann das Unternehmen die Gestaltung und Veröffentlichung von gebuchten Stellenanzeigen nicht mehr verlangen. Softgarden übernimmt während des Gültigkeitszeitraums das wirtschaftliche Risiko etwaiger Preisänderungen bei Drittanbietern. Da die Übernahme des wirtschaftlichen Risikos von Softgarden in der zu entrichtenden Vergütung eingepreist ist, erfolgt nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums keine Rückerstattung der Vergütung für unveröffentlichte Stellenanzeigen.

3.4. Softgarden wird sich bei der Gestaltung der Stellenanzeigen bemühen, die Vorgaben des Unternehmens bestmöglich umzusetzen. Bei einer telefonischen Bestellung von Stellenanzeigen wird Softgarden vor der Einstellung der Stellenanzeige auf der Plattform des Drittanbieters dem Unternehmen die erstellte Stellenanzeige zur Freigabe zukommen lassen. Das Unternehmen wird Softgarden anschließend innerhalb von zehn (10) Werktagen seine Freigabe erteilen oder Änderungswünsche an der Gestaltung der Stellenanzeige mitteilen. Nach Ablauf der Frist gilt die Erstellung der Stellenanzeige als freigegeben.

3.5. Änderungen an der Stellenanzeige, die das Unternehmen nach erfolgter Freigabe und während des Veröffentlichungszeitraumes wünscht, wird Softgarden nur vornehmen, wenn dies technisch möglich ist, Drittanbieter dies zulassen und es inhaltlich zumutbar ist. Das Unternehmen hat in diesen Fällen die zusätzlich anfallenden Kosten zu tragen, die der Drittanbieter für die Änderungen erhebt. Änderungswünsche des Unternehmens, die wesentliche Änderungen an der jeweiligen Stellenbeschreibung beinhalten, wird Softgarden nicht vornehmen. In diesen Fällen muss das Unternehmen die Veröffentlichung einer neuen Stellenanzeige beauftragen.

4. Feedback, Softgarden-Zertifikat

4.1. Das Unternehmen kann mit Softgarden einen gesonderten Vertrag über die Nutzung der Funktion „Feedback“ abschließen. Mit der Funktion „Feedback“ kann das Unternehmen Bewerbern die Möglichkeit geben, den Bewerbungsprozess und das Unternehmen zu bewerten. Hierzu erhalten die Bewerber im Laufe des Bewerbungsverfahrens und nach einer Einstellung per E-Mail Zugang zu einem Bewertungsformular. Die Bewerber können darüber verschiedene Aspekte des Bewerbungsprozesses und des Unternehmens bewerten, sowie eigene Kommentare dazu abgeben. Sämtliche Bewertungen werden dem Unternehmen in seinem eigenen Konto auf der Plattform unter der Rubrik „Feedback“ angezeigt. Die Unternehmen dürfen die Bewertungen nicht künstlich verbessern, zum Beispiel durch selektive Befragung oder das Erstellen von Fake-Bewerbern.

4.2. Optional kann das Unternehmen das „Softgarden-Zertifikat“ gegen gesonderte Vergütung hinzubuchen. Über das „Softgarden-Zertifikat“ wird das Ergebnis der Bewertungen auf der Plattform und auf Wunsch des Unternehmens auch auf Plattformen von Drittanbietern veröffentlicht. Das „Softgarden-Zertifikat“ wird für den Zeitraum von einem Jahr vergeben und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Während des Gültigkeitszeitraums des „Softgarden Zertifikats“ kann die Softgarden-Zertifikatsseite auf der Plattform nicht deaktiviert werden.

4.3. Außerdem hat das Unternehmen die Möglichkeit, die Option „Zertifikats-Widget“ gegen gesonderte Vergütung zu buchen. Das „Zertifikats-Widget“ ist eine Bilddatei, die ein Softgarden-Logo und das Gesamtergebnis der Feedback-Bewertungen des Unternehmens enthält. Während des Gültigkeitszeitraums des „„Softgarden-Zertifikats“ erhält das Unternehmen das Recht, mit diesem „Zertifikats-Widget“ im Internet zu werben. Das Unternehmen darf das von Softgarden zur Verfügung gestellte „Zertifikats-Widget“ weder grafisch noch inhaltlich verändern; insbesondere darf das Bewertungsergebnis nicht verfälscht werden.

4.4. Die Bewerber dürfen über die Kommentarfunktion keine diskriminierenden, beleidigenden, rufschädigenden oder vulgären Inhalte veröffentlichen und keine Namen Dritter nennen (bspw. von Personen, die auf Seiten des Unternehmens am Bewerbungsprozess beteiligt waren). Softgarden wird Kommentare von Bewerbern vor der Veröffentlichung auf die Einhaltung dieser Regelung überprüfen und gegebenenfalls Teile der Kommentare unkenntlich machen. Sollten veröffentlichte Kommentare dennoch die Rechte des Unternehmens oder Rechte Dritter verletzen, kann das Unternehmen diese Kommentare bei Softgarden melden. Softgarden wird die jeweiligen Kommentare dann einer erneuten Prüfung unterziehen und rechtsverletzende Inhalte löschen.

4.5. Mit Ausnahme der unter Ziffer 4.4 genannten Fälle, hat das Unternehmen keinen Anspruch auf Löschung oder Veränderung von einzelnen Bewertungen oder einzelnen Kommentaren.

5. Support

5.1. Softgarden wird Fragen des Unternehmens zur Plattform telefonisch unter der Nummer +49 (0)30 884 940 510 (Festnetz-Preis) werktags in der Zeit von 09:00 bis 18:00 Uhr (MEZ) beantworten.

5.2. Das Unternehmen kann zudem Fragen und Fehlermeldungen zur Plattform als Ticket unter https://softgarden.zendesk.com/hc/de/requests/new einreichen. Die eingereichten Tickets werden innerhalb von 24 Stunden (werktags) bearbeitet.

6. Rechteeinräumung

Das Unternehmen räumt Softgarden das nicht ausschließliche (einfache), räumlich unbeschränkte und zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages beschränkte Recht ein, das Logo, Marken, Werbefotos sowie sämtliche eingestellten Inhalte des Unternehmens für die Dauer dieses Vertrages auf der Plattform zu Zwecken dieses Vertrages zu nutzen. Das Unternehmen räumt Softgarden weiter das Recht ein, Logos zu verändern und derart verändert zu nutzen, dass Softgarden die Logos vergrößern, verkleinern und/oder Farblogos schwarz/weiß einfärben darf, um die Logos im Jobportal und in Stellenanzeigen entsprechend anzeigen zu können. Softgarden ist insbesondere berechtigt, die Inhalte in eigenen Datenbanken zu speichern, die Inhalte zu verbreiten, zu veröffentlichen und öffentlich zugänglich zu machen und/oder im Rahmen der Veröffentlichung von Inhalten bei Drittanbietern, den Drittanbietern entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen oder zu übertragen. Softgarden ist berechtigt das Unternehmen während der Nutzung der Plattform als Referenz-Kunden auf seinen Werbematerialien (Webseiten, Messeauftritte, Flyer und Ähnliches) zu nennen. Softgarden wird Einwände des Unternehmens berücksichtigen.

7. Vergütung

7.1. Nutzung der Plattform

7.1.1. Für die Nutzung der Plattform gelten jeweils die unter https://softgarden.com/de/preise/ abrufbaren Preise. Die ersten 14 Tage (“Testphase”) können Unternehmen die Plattform kostenfrei und uneingeschränkt testen. Die Testphase beginnt mit der Aktivierung des Accounts durch Klick auf den Link in der E-Mail die nach Absenden des Registrierungsformulars an die angegeben E-Mail Adresse versendet wird und anschließendes Definieren des Passwortes.

7.1.2. Die Kosten für die Nutzung der Plattform ergeben sich aus dem gewählten Abonnement. Der Abrechnungszeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Account nach der Testphase in einen kostenpflichtigen Account umgewandelt wurde und endet gemäß der gewählten Laufzeit. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um die jeweils gleiche Laufzeit, sofern nicht fristgerecht gemäß 9.1.2 gekündigt wurde. Softgarden ist jedoch berechtigt, zum Anfang einer jeden Laufzeitverlängerung, den Preis für die jeweiligen Lizenz-Pakete nach billigem Ermessen (§315 BGB) nach oben oder unten anzupassen. Eine Preisanhebung von mehr als 5% ist nur zulässig, wenn sie dem Unternehmen so rechtzeitig vorher angekündigt wird, dass das Unternehmen den Vertrag noch vor Wirksamwerden der Erhöhung regulär auf das Ende des Abonnementzeitraums kündigen kann. Das Unternehmen hat jederzeit während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit, sein Lizenz-Paket zu ändern, indem es ein Lizenz-Paket wählt, das mehr Leistungen beinhaltet („Upgrade“). Wählt das Unternehmen während der Vertragslaufzeit ein Upgrade, so beginnt die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit ab dem Zugang des Änderungsverlangens des Unternehmens bei Softgarden erneut zu laufen. Die übrigen Bedingungen bleiben unverändert. Die Kosten werden zu Beginn einer jeden Abrechnungsperiode im Voraus in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird per E-Mail an die im Registrierungs-Prozess angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

7.2. Vermittlung von Stellenanzeigen bei Drittanbietern

7.2.1. Für die Vermittlung von Stellenanzeigen bei Drittanbietern gelten die Preise, die in der Angebotsbeschreibung im Shop (https://app.softgarden.io/just-hire/shop) ausgewiesen ist.

7.2.2. Der im Angebot angegebene Gesamtpreis ist unmittelbar nach Vertragsschluss ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7.3. Leistet der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt der Fälligkeit, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug. Softgarden erhebt Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach Maßgabe des § 288 Abs. 2 BGB, mindestens aber von 9 % p.a. Kommt ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach bzw. werden Zahlungen des Kunden nicht durchgeführt oder rückbelastet, ist Softgarden überdies – vorbehaltlich weitergehender Ansprüche – berechtigt, die Leistungen bis zum Begleichen der Forderungen einzustellen.

7.4. Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise.

8. Haftung

8.1. Ansprüche des Unternehmens auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Unternehmens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Softgarden, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Kardinalpflichten im Sinne dieses Vertrags sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags und die Erreichung seines Zwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Benutzer daher regelmäßig vertrauen dürfen.

8.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Softgarden nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der Benutzer aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.3. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

8.4. Die Einschränkungen von Ziffer 8.1 und 8.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Softgarden, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

8.5. Das Unternehmen stellt Softgarden von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Aufwendungsersatz – und Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Nutzer der Plattform, oder sonstige Dritte, einschließlich Behörden, gegen Softgarden wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die von dem Unternehmen auf der Plattform eingestellten Inhalte geltend machen. Das Unternehmen übernimmt alle angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten, die Softgarden aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter durch das Unternehmen entstehen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von Softgarden bleiben unberührt.

8.6. Sofern das Unternehmen persönliche Daten eines Bewerbers manuell zum System hinzufügt, ist dieses verpflichtet die Zustimmung des Bewerbers zur Datenschutzerklärung selbstständig einzuholen.

9. Laufzeit des Vertrages und Kündigung

9.1. Nutzung der Plattform

9.1.1. Der Vertrag wird auf die Dauer der Abrechnungsperiode geschlossen. Der Vertrag verlängert sich mit Ablauf der Abrechnungsperiode um den gleichen Zeitraum, wenn er nicht von einer Partei nach den nachfolgenden Regelungen gekündigt wird.

9.1.2. Der Vertrag kann von jeder Partei durch Erklärung unter Wahrung zumindest der Textform (§ 126 b BGB) und einer Kündigungsfrist von a) drei (3) Monaten bei jährlicher Abrechnungsperiode und b) 14 Tagen bei monatlicher Abrechnungsperiode zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) und nach § 313 BGB bleiben unberührt.

9.1.3. Im Fall der Kündigung werden noch aktive Stellenanzeigen deaktiviert, Bewerbungen gelöscht und das Jobportal deaktiviert.

9.1.4. Im Falle einer Kündigung ist Softgarden verpflichtet die Bewerberdaten in elektronischer Form herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht des Unternehmens besteht nicht.

9.2. Vermittlung von Stellenanzeigen bei Drittanbietern

9.2.1. Ein zwischen dem Unternehmen und Softgarden geschlossener Vertrag zur Vermittlung von Stellenanzeigen bei Drittanbietern endet mit Ablauf des im Angebot genannten Gültigkeitszeitraums automatisch.

9.2.2. Die ordentliche Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen.

9.3. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere: – ein Verstoß des Unternehmens gegen die Pflichten gemäß Ziffern 2.1, 2.5, 2.6, 2.7 und 2.8 und – die Manipulation von Bewertungen durch das Unternehmen, beispielsweise durch die Abgabe einer eigenen Bewertung durch das Unternehmen selbst oder in seinem Auftrag.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin.

10.3. Softgarden ist berechtigt, diese Bedingungen während der Laufzeit des Vertrages mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und anzupassen. Softgarden wird dem Unternehmen die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen sowie das Datum des Inkrafttretens besonders hinweisen. Zugleich wird Softgarden dem Unternehmen eine angemessene, mindestens sechs Wochen lange Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Softgarden wird das Unternehmen bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen. Dieser Änderungsmechanismus gilt nicht für Änderungen der vertraglichen Hauptleistungspflichten der Parteien.

10.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.